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EU-Green Deal: BWL muss ökologische und soziale Nachhaltigkeitsexpertise vermitteln

VHB expert Patrick Velte zum erweiterten Kompetenzprofil von Mitwirkenden im Aufsichtsrat, in der internen Revision und Wirtschaftsprüfung

Zur erfolgreichen Umsetzung des EU-Green Deals müssen Unternehmen vielfältige Umwelt- und Sozialkompetenzen aufweisen. VHB expert Patrick Velte, Professor für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Accounting, Auditing & Corporate Governance, sieht hier insbesondere drei Parteien (Mitwirkende im Aufsichtsrat, in der internen Revision und Wirtschaftsprüfung) in der Pflicht.

Nachhaltigkeitsexpertise in der Internen Revision
Nach dem Wirecard-Skandal hat der deutsche Gesetzgeber börsennotierten Aktiengesellschaften die Einrichtung eines angemessenen und wirksamen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems auferlegt. Hierzu zählt auch ein Compliance Management-System. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem soll, so der Deutsche Corporate Governance-Kodex, auf ökologische und soziale Nachhaltigkeit erweitert werden. Zwangsläufig muss auch die interne Revision künftig über eine angemessene Nachhaltigkeitsexpertise verfügen und diese Systeme regelmäßig überwachen.

Nachhaltigkeitsexpertise im Aufsichtsrat
Nach der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) wird die Überwachung der Nachhaltigkeitsberichte und der dahinterstehenden Systeme durch den Prüfungsausschuss obligatorisch. Zudem empfiehlt der Kodex die Aufnahme von ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit in das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats. Ökologische Expertise im Prüfungsausschuss verträgt sich bislang nicht mit dem traditionellen ökonomisch oder juristisch geprägten Kompetenzprofil. Wir müssen uns fragen, ob kurzfristig genügend Kandidat:innen als Sustainability Experts zur Verfügung stehen.    

Nachhaltigkeitsexpertise beim Wirtschaftsprüfer 
Die CSRD sieht eine inhaltliche Pflichtprüfung des Nachhaltigkeitsberichts durch den Wirtschaftsprüfer vor. Schätzungen zufolge werden künftig ca. 15.000 Unternehmen in Deutschland unter die Berichts- und Prüfungspflicht fallen. Dies betrifft auch in hohem Maße mittelständische Unternehmen. Die Ausübung des CSRD-Mitgliedsstaatenwahlrechts, andere Anbieter außerhalb des Berufsstands mit dieser Prüfung zu beauftragen, ist in Deutschland wahrscheinlich. Ob mit den Nachhaltigkeitsthemen das langjährige Nachwuchsproblem im Bereich Wirtschaftsprüfung bei der jungen Generation überwunden werden kann, ist noch unklar.

Fazit: Hochschulen und Universitäten müssen ihre BWL-Studiengänge konsequent auf ökologische und soziale Nachhaltigkeit ausrichten, um künftige Nachhaltigkeitsexpert:innen auszubilden.

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Bild: Pat Whelen auf Unsplash.com